Als Ihr unabhängiger Energieberater in der Region Landkreis Schwandorf, Regensburg und Amberg-Sulzbach freue ich mich auf Ihr Projekt. Dabei unterstütze ich Sie beim effizienten Bauen, Sanieren und den Einsatz von regenerativen Energien im Bereich von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie von Denkmälern oder erhaltenswerten Substanzen.
Kontakt
Daniel Zeitler Dipl.Ing. (FH)
Energieberater (HWK)
Anton-Paulus-Str. 20
93133 Burglengenfeld
Telefon: 0160 - 72 23 977
E-mail: info@zeitler-energieberatung.de
Jedes Gebäude ist individuell. Darum entwickle ich mit Ihnen zusammen ein passendes energetisches Konzept, welches auf Ihr Gebäude und Ihren persönlichen Bedürfnissen abgestimmt ist.
Ein Baustein kann zum Beispiel eine Vor-Ort-Beratung sein. Mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie 5% mehr Förderung auf Ihre schrittweise Sanierung!
Auch eine Einzelmaßnahme, wie zum Beispiel ein Fenstertausch, eine Dachsanierung, das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) oder ein Heizungstausch trägt bereits der Energiewende bei!
Auch dies wird finanziell gefördert!
Auch die Baubegleitung wird durch die BAFA oder die KfW mit 50% gefördert.
Hierbei unterstütze ich Sie zum Beispiel bei der detaillierten Planung der Sanierungsmaßnahmen, Betreuung während der Bauphase, Aufstellung der förderfähigen Kosten, Dokumentation und Abschluss zum Effizienzhaus.
Ich unterstütze Sie bei einer Sanierung als Einzelmaßnahme aber auch bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
BAFA und KfW fordern für die meisten Förderprogramme die Einbindung eines gelisteten Energie-Effizienz-Experten (EEE).
Hierbei unterstütze ich Sie zum Beispiel bei der Beantragung von Fördermitteln und Einhaltung der Anforderungen seitens des Fördermittelsgeber.
Ich helfe Ihnen sich im Förder-Dschungel zurecht zufinden.
Für eine professionelle Dimensionierung von Heizkörpern, der Fußbodenheizung und der Heizungsanlage ist eine detaillierte und raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 notwendig.
Gerade für Wärmepumpen ist es wichtig die Heizleistung auf den notwendigen Bedarf abzustimmen.
Werden Fördermittel in Anspruch genommen, ist die raumweise Heizlastberechnung sogar verpflichtend.
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